Verhaltensregeln im Schweriner Kletterwald

Die folgenden Verhaltensregeln dienen Ihrer eigenen Sicherheit sowie der Sicherheit aller Gäste. Sie sind verbindlich und während des gesamten Aufenthalts im Kletterwald einzuhalten.

Einweisung und Anweisungen des Personals

Die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Sicherheitseinweisung vor dem Begehen des Kletterwaldes ist verpflichtend. Den Anweisungen unseres geschulten Personals in Bezug auf Klettern, Sicherheit und persönliche Schutzausrüstung ist jederzeit und uneingeschränkt Folge zu leisten.

Gesundheitliche Voraussetzungen

Bitte klettern Sie nur, wenn Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Das Klettern ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt für Personen:

  • während der Schwangerschaft
  • mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder Drogen

Das maximale Körpergewicht beträgt 100 kg.

Flüssigkeitszufuhr

Bitte trinken Sie ausreichend vor und während des Kletterns. Das Trinken ist auch mit angelegtem Klettergurt erlaubt.

Kleidung und lose Gegenstände

Während des Kletterns dürfen keine losen Gegenstände mitgeführt werden, insbesondere:

  • offen getragener Schmuck
  • Taschenmesser
  • Feuerzeuge oder ähnliche Gegenstände

Lange Haare müssen zusammengebunden sein. Es ist festes, geschlossenes Schuhwerk zu tragen.

Handys und Kameras

Das Mitführen von Handys oder Kameras erfolgt auf eigene Verantwortung. Dabei ist sicherzustellen, dass:

  • die Geräte fest und sicher am Körper getragen werden
  • keine Gefahr für Personen am Boden entsteht

Für Schäden oder Verluste wird keine Haftung übernommen.

Foto- und Videoaufnahmen

Nahaufnahmen von Mitarbeitenden oder anderen Gästen dürfen nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung angefertigt werden. Umgekehrt werden durch den Schweriner Kletterwald ebenfalls keine ungefragten Nahaufnahmen von Gästen erstellt.

Aufbewahrung persönlicher Gegenständ

Die Ablageflächen an der Kassenhütte werden nicht beaufsichtigt. Der Schweriner Kletterwald übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände. Für Wertsachen stehen abschließbare Spinde zur Verfügung.

Nutzung und Rückgabe der Ausrüstung

Die ausgeliehene Ausrüstung:

  • ist gemäß den Anweisungen des Betreibers zu benutzen
  • wird vom Kletternden selbstständig an- und abgelegt

Nach jedem Anlegen der Ausrüstung ist diese vor dem Weiterklettern von einem Mitarbeiter des Schweriner Kletterwaldes zu überprüfen. Die Ausrüstung ist spätestens 30 Minuten nach Ablauf der Kletterzeit zurückzugeben. Bei Überschreitung der Kletterzeit wird eine anteilige Nachzahlung fällig.

Sicherungssystem

Sie dürfen zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein.

  • Beide Karabiner müssen stets eingehängt sein.
  • Beim Umhängen muss immer mindestens ein Karabiner gesichert bleiben.
  • Bevor Sie den Boden verlassen, müssen beide Karabiner korrekt am Sicherungselement eingehängt sein, damit das durchlaufende Sicherungssystem greift.

Verhalten im Parcours

  • Pro Plattform dürfen sich maximal 3 Personen,
  • pro Element nur 1 Person aufhalten.

Bitte beachten Sie zusätzlich die jeweils geltenden gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben.

Umgang mit der Ausrüstung

Das Schleifen der Karabiner auf dem Boden, insbesondere im Sand oder Schmutz, ist strengstens untersagt, da dies die Funktion und Sicherheit beeinträchtigen kann.

Rauchen und Toilettengang

Das Rauchen sowie der Toilettengang mit angelegtem Klettergurt sind nicht erlaubt. Sie können die Ausrüstung jederzeit ablegen und erhalten diese anschließend wieder. Nach jedem erneuten Anlegen ist die Ausrüstung vor dem Weiterklettern von einem Mitarbeiter zu überprüfen.